Beratungen

Ortstermine und Begehungen

Bei vereinbarten Ortsterminen finden die Begehungen bedarfsorientiert an der Zielsetzung des Auftraggebers statt. Unterschieden wird hauptsächlich nach Begehungen hinsichtlich des Erwerbs einer Immobilie (1), Bewertungen hinsichtlich energetischer Ertüchtigungen (2) und Bauschadensberatungen.

1. Kaufberatungen
Bei Kaufberatungen findet im Allgemeinen eine ausführliche Begehung des jeweiligen Objektes mit Grundstück und Nebengebäuden statt, bei dem besonderes Augenmerk hinsichtlich:

– Schäden an Gebäuden bedingt aus
– Altersgründen
– Umbauten
– statischen Bedingungen
– Nutzerverhalten
– Umwelteinflüssen, auch Feuchtigkeit

statt. Ebenso mit in unsere Gebäudebewertungen gehen die Umstände hinsichtlich

– der Lage
– der Erschließung
– des Näheren Umfeldes
– der zu erwartenden Umwelteinflüsse

ein. Bei allen Bewertungen erhalten Sie auf Wunsch eingehend Auskunft über die notwendigen, sinnvollen und kurz-, mittel- bzw. langfristig zu erwartenden Arbeiten und deren Umfang, ebenso über die Sinnhaftigkeit bereits ausgeführter bzw. auszuführender energetischen Sanierungen, wie Dämm-maßnahmen, Feuchteschutz etc.
Die Dauer einer Kaufberatung vor Ort beläuft sich erfahrungsgemäß auf 1 bis 1,5 Stunden.

2. Energetische Ertüchtigungen, Um-, An- und Ausbauten
Bei Beratungen hinsichtlich einer energetischen Ertüchtigungen bzw. zu Um- und Ausbauten wird auch das Gebäude als Ganzes unter die Lupe genommen um ein sinnvolles Gesamtkonzept für das/die Gebäude zu erstellen. Zum Untersuchungsumfang zählen hier alle Hüllflächen,
– Fenster
– Wände
– Dach
– Heizanlage
– Keller sowie ggf.
– Messungen in den Geschossen und an Bauteilen

um möglichen Feuchte und deren Ursache zu ermitteln. Das Konzept zur energetischen Ertüchtigung enthält einen verständlichen Gesamtüberblick über sinnvolle Maßnahmen mit Materialvorschlägen (auch Innen-/Außendämmung), Material-Dimensionierungen und sinnvollen zeitlichen Abfolgen einzelner Maßnahmen, sowie die Einordnung der dargelegten Vorschläge hinsichtlich der derzeit gültigen Energieeinsparungsverordnung EnEV und ggf. zum Denkmalschutz.
Ebengleiches gilt für Um-, An- und Ausbauten, auch mit Ausblick auf Notwendigkeiten möglicher anstehender Genehmigungen bei Anbauten bzw. bei Umnutzungen.

3. Bauschäden
Bei Beratungen zu Bauschäden werden Schaden und dessen direktes und indirektes Umfeld vor Ort untersucht. Zielsetzung ist nicht nur die augenscheinliche Beseitigung des Schadens, sondern vor allem die dauerhafte Beseitigung der Ursache.
Zu den häufigsten vorzufindenden Schäden zählen:
– Rissbildungen
– Gebäude- / Bauteilverformungen
– Setzungen
– Wassereintritt (Keller, Wand, (Flach-)Dach)
– nicht fachgerecht ausgeführte Abdichtungen
– Feuchte Bauteile
– Schimmel- und Pilzbildungen sowie daraus resultierende Zerstörungen
– Undichtigkeiten an Zuwasser- und Abwasserleitungen
– etc.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Vorhaben zugeschnittenes unverbindliches Angebot.