Begriff
Der Begriff „Energetische Sanierung“ bezeichnet zum einen die Sanierung der Außenhaut, der thermischen Hülle eines Gebäudes, aber auch eine Sanierung / Ertüchtigung energierelevanter Bauteile / Systeme im Gebäudeinneren.Ziel einer energetischen Sanierung ist es, den Energiebedarf / Heizenergiebedarf eines Gebäudes zu senken. Als Grundlage zur Bemessung dient die Energieeinsparungsverordnung EneV, von der aber auf Antrag abgewichen werden kann.
Bei einer Sanierung / Ertüchtigung der Außenhülle gilt es nicht nur die Fassade zu betrachten sondern ebenso die Bauteile Fenster, Dach und Kellerdecke. Im Gebäudeinneren sollen Heizanlage und mögliche unterstützende Systeme überprüft werden.
Ein Gebäude verlangt immer ein abgestimmtes Gesamtkonzept um Un- oder Sinnigkeit einer oder mehrerer Maßnahmen zu erkennen.