Kappendecken

Kappendecken sind in erster Linie über Kellern oder bei Industrie- und Land-wirtschaftlichen Gebäuden verbaut. Maßgeblich für den Einbau waren Wirtschaftlickeit, Unverrottbarkeit, hohe Belastung und erhöhter Brandschutz. Weitere Namen sind „Preußische Kappendecke“ oder auch „Berliner Gewölbe“

Eine Kappendecke besteht aus einer Reihung von gering gewölbten Tonnengewölben, die auf Stahlträgern aufliegen.

Die Stahlträger bestehen aus Doppel-T-Trägern, T-Trägern oder bei frühen oder Nachkriegskonstruktionen auch aus ehemaligen Eisenbahnschienenstücken in Zeiten schwieriger Materialbeschaffung. Gewalzte Profile sind seit den Gleisbauten für Eisenbahnen ab etwa 1840 bekannt.
Die Gewölbe wurden aus senkrecht- oder auch querliegenden Ziegelsteinen errichtet, bei späteren Ausführungen wurde ebenso Beton vergossen.
Zeitlich sind die gemauerten Kappendecke dem 19. Jhd – vornehmlich der zweiten Hälfte – zuzuordnen. Ab dem 20. Jhd sind zunehmend Betonkonstruktionen zu finden, nach dem 1. Weltkrieg bis in die 30er Jahre dann nahezu ausschließlich. Ab den 30er Jahren werden Ortbeton und Fertigteile eingesetzt und verdrängen die Kappendecke.

Schwachstellen sind gewöhnlich die Auflagerpunkte der Stahlträger selbst oder sich durch Korrosion auflösenden Stahlträger. In den letzten Jahren auch häufig zu sehen ist ein Ausrieseln des Fugenmaterials und das daraus resultierende Nachsacken des darüberliegenden Einbaus woraus eine Rissbildung im Oberboden resultieren kann. Auch zu beobachten sind Rissbildungen an den Endfeldern (oft Außenwände), durch zu große in die Wand eingebrachte Horizontallasten, denen ein zu geringes Auflager entgegensteht. Durch etwaige Verschiebungen kann das Gewölbe brechen.