Nachtspeicherheizungen

Begriff und Historie
Nachtspeicherheizungen/ -öfen sind elektrische Speicherheizungen, die ihre Aufheizung zu den niedrig tariflichen Schwachlastzeiten der Stromversorger erfahren. Der niedrigere Tarif wurde/wird als „Nachtstrom“ bezeichnet.
Die Nachtspeicherheizungen gibt es seit den 1950er Jahren. Sie erschienen zusammen mit den Atomkraftwerken, deren Betreiber eine möglichst gleichbleibende Auslastung anstrebten. Über günstige Nachttarife und Förderprogramme konnten sich die Geräte am Markt etablieren und erschienen als eine sinnvolle Alternative zu den noch häufig verbreiteten Einzelöl- und Kohleöfen.
Mit der ersten Energiekrise in den 1970er Jahren veränderte sich die Marktsituaton zum ersten mal: Steigende Energiepreise und sinkende Subventionen beseitigten schnell die Vorteile gegenüber den sich inzwischen ausbreitenden Zentralheizungssystemen. Die Kenntnis der Nutzer über den niedrigeren Wirkungsgrad sowie über das in den bis in die 1970er Jahre hinein verbaute Asbest drückten aus die Popularität. Seit April 1999 gibt es abgesehen von Helgoland und Büsingen eine bundesweite Stromsteuer, Nachtspeicherheizungen wurden bis Ende 2006 ermäßigt besteuert. Im Jahre 2007 beschloss die Bundesregierung eine Umrüstung von Stromheizungen auf andere Systeme für das Jahr 2020. Bereits jetzt sind Nachtstromtarife nicht mehr im ganzen Land erhältlich.

Systemwechsel – Entsorgung – Belastung
Nach einem Wechsel der Heizanlage bemerken viele Nachtspeicherofenbesitzer die oft hohen Entsorgungskosten und/oder das Transportproblem der Bauteile der außer Dienst gestellten Ungetüme. Nicht wenige entwickeln hier Erfindergeist zur Weiternutzung der Bauteile, das bedeutet oft:

– Blechverkleidunng zum Alteisen
– Dämmmatten in den Hausmüll und
– Schamottsteine in den Garten, Grill, Backofen oder auch Stückweise im Hausmüll entsorgt

Warum nur sind die Steine dunkler und schwerer als die üblichen Schamotte? Masse! Mehr Masse = mehr Wärmespeicher! Es handelt sich um Chrommagnesitsteine (Chrom IV). Die dürfen inzwischen nicht einmal mehr deponiert werden, denn die Chromverbindungen sind hochgiftig und wasserlöslich. Eine Gartenlagerung im Salatbeet schließt sich also aus.

Asbest wird in den Nachtspeicherheizungen seit 1977 nicht mehr verbaut. Eine selbstdemontage Asbestbelasteter Öfen, sowie eine Hausmüll- oder Bauschuttentsorgung ist im Übrigen strafbar und darf ausschließlich von hierfür zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Ähnlich verhält es sich mit den damals verbauten PCB-haltigen Reglern. Nach dem Ausbau durch den Fachbetrieb werden die Steine durch diesen kostenpflichtig entsorgt. Die Entsorgungspreise können einem allerdings den chrommagnesitgeschädigten Atem verschlagen, in manchen Lagern werden hier bis zu 200€ genannt – pro Stück!

Bei den neueren Nachtspeicheröfen sieht das aber anders aus: Zumindest in Deutschland hergestellte Geräte enthalten seit:

– 1977 kein Asbest
– 1989 keine PCB-haltigen Regler
– 2001 chromfreie Steine

Das Typenschild klärt auf woran man ist.

Weiterführend:
Chrom IV darf inzwischen nicht mehr in den für den Endverbraucher zugänglichen Handel kommen. Nach Emissions- und Partikelreduktion wurde nun auch die Entsorgung von chrom(IV)-haltigen Abfällen geregelt:

– EU-Richtlinien zum Recycling von Altautos (ELV) sowie von Elektronik- und Elektrogeräten (RoHS/WEEE)
(diese Richtlinien treten zwischen 2006 und 2008 vollständig in Kraft)
– Genaueres zur Entsorgung ist in der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (Deutsch: EEAG)
nachzulesen. Die Richtlinie ist seit dem 01. Juli 2006 in Kraft.

Sechswertiges Chrom ist übrgens in nennenswertem Umfang in Gelb-, Schwrz- und Olivchromatierungen enthalten und ist akut giftig, sensibilisierend und krebserregend. Es sollte nach o. g. Richtlinien seit 2006 nicht mehr auf dem Markt sein.
Chrommatierte Flächen (z. B. auf Schrauben) kamenüber viele Jahre so in die Hände von Endverbrauchern und beim Schrauben eben auch mal in den Mund.