Allgemein anerkannte Regeln
der Technik (a.a.R.d.T):
Allgemeine
anerkannte Regeln der Technik sind Regeln, die in
praktischer Anwendung ausgereift und als allgemein
anerkannter Erkenntnisstand der auf dem jeweiligen Gebiet
tätigen Personen geworden sind. Der Begriff „ a.a.R.d.T“
beschreibt die allgemein herrschende Auffassung unter der
Mehrheit der technisch tätig Praktizierenden.
Diese Regeln sind im übrigen den vorgebildet
praktizierenden bekannt und stellen sogar nach
Werkveretragsrecht eine Minimalforderung des Sollzustandes
dar. Nichteinhaltung = Mangel.
Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik sind nicht
mit den DIN-Normen gleichzusetzen, vielmehr geht deren
Inhalt richtigerweise darüber hinaus, denn die aktuell
gültigen Normen spiegeln nicht immer den aktuell
technischen Kenntnisstand wider. Auch sind in den
jeweiligen Normenausschüssen Interessenvertreter zu finden.
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass DIN-Normen
letztlich als Vereinbarungen interessierter Kreise
anzusehen sind, die zwar herangezogen werden können, aber
nicht müssen. Ebenso können diese zwar die a.a.R.d.T.
widerspiegeln, müssen dies aber nicht.
In der DIN/EN 45020 (Normung und damit zusammenhängende
Tätigkeiten) ist darüber hinaus noch zu finden:
Für
die Öffentlichkeit zugängliche Normen
... Normen, ihrer öffentlichen Zugänglichkeit und ihrer
Änderung oder Überarbeitung, soweit dies nötig ist, um mit
dem Stand der Technik Schritt zu halten, besteht die
Vermutung, dass internationale, regionale, nationale oder
Provinznormen (...) anerkannte Regeln der Technik sind.
„Stand der Technik: entwickeltes Stadium der technischen
Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, soweit
Produkte, Prozesse und Dienstleistungen betroffen sind,
basierend auf entsprechenden gesicherten Erkenntnissen von
Wissenschaft, Technik und
Erfahrung“