Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T):

Allgemeine anerkannte Regeln der Technik sind Regeln, die in praktischer Anwendung ausgereift und als allgemein anerkannter Erkenntnisstand der auf dem jeweiligen Gebiet tätigen Personen geworden sind. Der Begriff „ a.a.R.d.T“ beschreibt die allgemein herrschende Auffassung unter der Mehrheit der technisch tätig Praktizierenden.
Diese Regeln sind im übrigen den vorgebildet praktizierenden bekannt und stellen sogar nach Werkveretragsrecht eine Minimalforderung des Sollzustandes dar. Nichteinhaltung = Mangel.

Die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik sind nicht mit den DIN-Normen gleichzusetzen, vielmehr geht deren Inhalt richtigerweise darüber hinaus, denn die aktuell gültigen Normen spiegeln nicht immer den aktuell technischen Kenntnisstand wider. Auch sind in den jeweiligen Normenausschüssen Interessenvertreter zu finden.
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass DIN-Normen letztlich als Vereinbarungen interessierter Kreise anzusehen sind, die zwar herangezogen werden können, aber nicht müssen. Ebenso können diese zwar die a.a.R.d.T. widerspiegeln, müssen dies aber nicht.

In der DIN/EN 45020 (Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten) ist darüber hinaus noch zu finden:
Für die Öffentlichkeit zugängliche Normen
... Normen, ihrer öffentlichen Zugänglichkeit und ihrer Änderung oder Überarbeitung, soweit dies nötig ist, um mit dem Stand der Technik Schritt zu halten, besteht die Vermutung, dass internationale, regionale, nationale oder Provinznormen (...) anerkannte Regeln der Technik sind.

„Stand der Technik: entwickeltes Stadium der technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, soweit Produkte, Prozesse und Dienstleistungen betroffen sind, basierend auf entsprechenden gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung“