Kappendecken
Kappendecken
sind in erster Linie über Kellern oder bei Industrie- und
Landwirtschaftlichen Gebäuden verbaut. Maßgeblich für den
Einbau waren Wirtschaftlickeit, Unverrottbarkeit, hohe
Belastung und erhöhter Brandschutz. Weitere Namen sind
„Preußische Kappendecke“ oder auch „Berliner Gewölbe“
Eine Kappendecke besteht aus einer Reihung von gering
gewölbten Tonnengewölben, die auf Stahlträgern aufliegen.
Die Stahlträger bestehen aus Doppel-T-Trägern, T-Trägern
oder bei frühen oder Nachkriegskonstruktionen auch aus
ehemaligen Eisenbahnschienenstücken in Zeiten schwieriger
Materialbeschaffung. Gewalzte Profile sind seit den
Gleisbauten für Eisenbahnen ab etwa 1840 bekannt.
Die Gewölbe wurden aus senkrecht- oder auch querliegenden
Ziegelsteinen errichtet, bei späteren Ausführungen wurde
ebenso Beton vergossen.
Zeitlich sind die gemauerten Kappendecke dem 19. Jhd –
vornehmlich der zweiten Hälfte – zuzuordnen. Ab dem 20. Jhd
sind zunehmend Betonkonstruktionen zu finden, nach dem 1.
Weltkrieg bis in die 30er Jahre dann nahezu ausschließlich.
Ab den 30er Jahren werden Ortbeton und Fertigteile
eingesetzt und verdrängen die Kappendecke.
Schwachstellen sind gewöhnlich die Auflagerpunkte der
Stahlträger selbst oder sich durch Korrosion auflösenden
Stahlträger. In den letzten Jahren auch häufig zu sehen ist
ein Ausrieseln des Fugenmaterials und das daraus
resultierende Nachsacken des darüberliegenden Einbaus
woraus eine Rissbildung im Oberboden resultieren kann. Auch
zu beobachten sind Rissbildungen an den Endfeldern (oft
Außenwände), durch zu große in die Wand eingebrachte
Horizontallasten, denen ein zu geringes Auflager
entgegensteht. Durch etwaige Verschiebungen kann das
Gewölbe brechen.