Brunnen
und Gebühren
Häufig
finden Hausbesitzer und Kaufinteressenten Brunnenschächte
in oder an Ihrem Haus. Meist sind es Brunnen, hin und
wieder auch Zisternenanlagen. Die Freude nach einem
Brunnenfund ist immer riesig und sogleich gehen dem
Eigentümer die Nutzungsmöglichkeiten durch den Kopf.
Von Gemeinde zu Gemeinde und von Satzung zu Satzung
verschieden verhält es sich meist grundsätzlich wie folgt:
Bereits hier wird die "eigentliche" Entscheidung getroffen
ob bei der Nutzung Gebühren anfallen. Wenn mit dem Wasser
ausschließlich die Gartenanlage bewässert wird und auch
kein Überlauf in das öffentliche Netz besteht sollten keine
Gebühren anfallen, im Gegenteil: Manche Kommunen "belohnen"
die Eigentümer von Zisternenanlagen mit einem Abschlag auf
die Abwassergebühr, da z. B. bei Starkregenanfall das
Regenwasser auf dem Grundstück zurückgehalten und ggf.
versickert wird.
Wir Regenwasser hingegen auch für Waschmaschinen und
Toilettenspülung genutzt sind selbstverständlich auch
Abwassergebühren fällig, schließlich wird das öffentliche
Abwassersystem genutzt. Es ist immer sinnvoll eine Auskunft
beim Wasser-/Abwasserverband einzuholen.
Mit Brunnenwasser verhält es sich ähnlich wie mit
Zisternenwasser. Ein Brunnen muss normalerweise angezeigt
werden, bei einem wirklich alten Brunnen würde ich
selbstbewusst davon ausgehen, dass dieser bekannt ist,
anderenfalls sollten zunächst einmal die Gemeindeakten -
durch die Gemeinde - durchblättert werden. Selbst wenn er
nicht zu finden ist sollten für die Anzeige eines alten
Brunnens eigentlich keine Gebühren anfallen, die
Rechtsgrundlage wäre interessant. Das Brunnenrecht ist
ein Almenderecht,
und auf dass kann verwiesen werden. Schon immer hatten
Grundbesitzer das Recht auf dem eigenen Grundstück Wasser
für Feld und Tiere zur fördern. Dieses war ein kaiserliches
Recht und hat noch immer Bestand. Diese Recht können
-meinem Wissen nach – nicht durch Satzungen von
Körperschaften des öffentlichen Rechtes aufgehoben werden.
Trotzdem, wenn dieses Wasser in die Kanäle gelangt wird
eine Abwassergebühr fällig.