Bei
vereinbarten Ortsterminen finden die Begehungen
bedarfsorientiert an der Zielsetzung des Auftraggebers
statt. Unterschieden wird hauptsächlich nach Begehungen
hinsichtlich des Erwerbs einer Immobilie (1), Bewertungen
hinsichtlich energetischer Ertüchtigungen (2) und
Bauschadensberatungen.
1.
Kaufberatungen
Bei Kaufberatungen findet im Allgemeinen eine ausführliche
Begehung des jeweiligen Objektes mit Grundstück und
Nebengebäuden statt, bei dem besonderes Augenmerk
hinsichtlich:
- Schäden an Gebäuden bedingt aus
- Altersgründen
- Umbauten
- statischen Bedingungen
- Nutzerverhalten
- Umwelteinflüssen, auch Feuchtigkeit
statt. Ebenso mit in unsere Gebäudebewertungen gehen die
Umstände hinsichtlich
- der Lage
- der Erschließung
- des Näheren Umfeldes
- der zu erwartenden Umwelteinflüsse
ein. Bei allen Bewertungen erhalten Sie auf Wunsch
eingehend Auskunft über die notwendigen, sinnvollen und
kurz-, mittel- bzw. langfristig zu erwartenden Arbeiten und
deren Umfang, ebenso über die Sinnhaftigkeit bereits
ausgeführter bzw. auszuführender energetischen Sanierungen,
wie Dämm-maßnahmen, Feuchteschutz etc.
Die Dauer einer Kaufberatung vor Ort beläuft sich
erfahrungsgemäß auf 1 bis 1,5 Stunden.
2.
Energetische Ertüchtigungen, Um-, An- und
Ausbauten
Bei Beratungen hinsichtlich einer energetischen
Ertüchtigungen bzw. zu Um- und Ausbauten wird auch das
Gebäude als Ganzes unter die Lupe genommen um ein
sinnvolles Gesamtkonzept für das/die Gebäude zu erstellen.
Zum Untersuchungsumfang zählen hier alle Hüllflächen,
- Fenster
- Wände
- Dach
- Heizanlage
- Keller sowie ggf.
- Messungen in den Geschossen und an Bauteilen
um möglichen Feuchte und deren Ursache zu ermitteln. Das
Konzept zur energetischen Ertüchtigung enthält einen
verständlichen Gesamtüberblick über sinnvolle Maßnahmen mit
Materialvorschlägen (auch Innen-/Außendämmung),
Material-Dimensionierungen und sinnvollen zeitlichen
Abfolgen einzelner Maßnahmen, sowie die Einordnung der
dargelegten Vorschläge hinsichtlich der derzeit gültigen
Energieeinsparungsverordnung EnEV und ggf. zum
Denkmalschutz.
Ebengleiches gilt für Um-, An- und Ausbauten, auch mit
Ausblick auf Notwendigkeiten möglicher anstehender
Genehmigungen bei Anbauten bzw. bei Umnutzungen.
3.
Bauschäden
Bei Beratungen zu Bauschäden werden
Schaden und dessen direktes und indirektes Umfeld vor Ort
untersucht. Zielsetzung ist nicht nur die augenscheinliche
Beseitigung des Schadens, sondern vor allem die dauerhafte
Beseitigung der Ursache.
Zu den häufigsten vorzufindenden Schäden zählen:
- Rissbildungen
- Gebäude- / Bauteilverformungen
- Setzungen
- Wassereintritt (Keller, Wand, (Flach-)Dach)
- nicht fachgerecht ausgeführte Abdichtungen
- Feuchte Bauteile
- Schimmel- und Pilzbildungen sowie daraus resultierende
Zerstörungen
- Undichtigkeiten an Zuwasser- und Abwasserleitungen
- etc.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Vorhaben
zugeschnittenes unverbindliches Angebot.